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 Informationen zur Teilnahme

für Schülerinnen und Schüler

Als Schülerin oder Schüler kannst du dich beim Stormarn-Cup anmelden und über die Teamseiten der anderen Teilnehmer Anregungen zum Bau eines Asphaltseglers holen. Du kannst als Einzelkämpfer antreten oder im Team mit anderen Schülerinnen und Schülern. Um dich auf den Cup vorbereiten zu können, bieten sich mehrere Möglichkeiten:

 

1. Du entwirfst und baust den Asphaltsegler alleine, mit Klassenkamerad*inn*en oder Freund*inn*en zu Hause im Keller oder in der Garage mit Unterstützung von Erwachsenen (Eltern, große Schwester oder großer Bruder, Großeltern).

 

2. Du fragst einen Technik- oder Physiklehrer an deiner Schule, ob es eine Möglichkeit gibt, einen Asphaltsegler in der Schule zu bauen (z.B. im Rahmen eines Enrichment-Kurses, einer Nachmittags-AG oder einer Projekt- bzw. Vorhabenwoche).

 

3. Du suchst dir ein FabLab oder Jugendzentrum mit Werkstatt in deiner Umgebung und fragst, ob du dort an einem Asphaltsegler bauen könntest.

 

In einem größeren Team habt ihr bei diesem Wettbewerb den Vorteil, dass ihr euch die Arbeit aufteilen könnt. Das geht bei Asphaltsegelmodellen besonders gut. Denn drei Bestandteile eines segelfertigen Modells können weitgehend unabhängig gebaut werden: So kann sich z.B. eine Gruppe oder Person mit dem Nähen der Segel beschäftigen, eine weitere mit dem Bau des Fahrwerks und eine dritte mit der Fernsteuerung.

 

Außerdem kann jedes Team-Mitglied sich mit der Veröffentlichung von Bauanleitungen beschäftigen.

Anmeldung zum Wettbewerb

Sende eine E-Mail an s.dzialas@algorismi.de mit dem Betreff "Stormarn-Cup 2019"

 

Nach Eingang der Mail bekommst du einen Anmelde-Vordruck per Mail, der ausgedruckt und von deiner Mutter, deinem Vater oder einem anderen Erziehungsberechtigten ausgefüllt und per Post an uns zurück geschickt werden muss. Danach bekommst einen vorläufigen Zugang zu deiner Team-Seite und kannst damit beginnen, deine Ideen zu veröffentlichen.

Für die Teilnahme an den Wettkämpfen wird noch ein Unkostenbeitrag von 30,- EUR erhoben, der spätestens bis zum 15. Mai 2019 überwiesen sein muss.